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1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Schulungen und Seminare, im Folgenden Training genannt, und sonstigen Leistungen, die von Golo Roden, im Folgenden Trainingsanbieter genannt, angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch den Trainingsanbieter nicht widersprochen wird.

2. Leistungen

In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Schulungsräume für die Dauer des Trainings, Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Trainingsbeschreibung, Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Übernachtungen für die Dauer des Trainings, Frühstück mit Ausnahme des ersten Tages, Pausengetränke, Mittagessen, Abendessen mit Ausnahme des letzten Tages, persönliches Teilnahmezertifikat.

Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, Minibar, Roomservice und über die im Rahmen des Trainings hinausgehende Verpflegung sind in den Trainingsgebühren nicht enthalten.

Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

3. Anmeldung / Vertragsabschluss

Jeder Kunde erhält nach Eingang der Buchung eine Bestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden dem Kunden die Zahlungsmodalitäten übermittelt. Erst nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine verbindliche Anmeldebestätigung. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme zustande.

Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des in den Zahlungsmodalitäten angegebenen Zeitraums beglichen, verfällt der Anspruch des Kunden auf seine Anmeldung.

Die Bestätigung durch den Trainingsanbieter steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.

4. Stornierung durch den Kunden

Eine Trainingsbuchung ist in jedem Fall verbindlich. Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten.

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

5. Änderungen, Verschiebungen und Absagen durch den Trainingsanbieter

Der Trainingsanbieter ist berechtigt, die Trainingsinhalte im zumutbaren Umfang zu modifizieren.

Die angegebenen Trainingstermine und -orte sind unverbindlich. Der Trainingsanbieter behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen vor, wie zum Beispiel Erkrankung des Trainers, Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Gründe. Sollte eine Verschiebung oder Absage aus diesen oder anderen vom Trainingsanbieter nicht zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird dies dem Kunden unverzüglich vor Trainingsbeginn bekannt gegeben. Teilt der Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der Termin- oder Ortsverschiebung nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in seiner Mitteilung begründen), so steht es dem Kunden frei, statt dessen an einem vom Trainingsanbieter angebotenen weiteren alternativen Termin oder Ort am Training teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen.

Vorausbezahlte Trainingsgebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt auch bei vollständiger Absage des Seminars durch den Trainingsanbieter. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Seminars am ursprünglich vorgesehenen Termin oder Ort besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche wie zum Beispiel Schadens- oder Aufwendungsersatz des Kunden gegenüber dem Trainingsanbieter aufgrund von Termin- oder Ortsverschiebungen oder Absagen.

Eine darüber hinausgehende Haftung entfällt. Änderungen an Programm oder Referenten sind aus aktuellem Anlass möglich. Produkt- und Markennamen sind in der Regel eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, liegt das sonstige Copyright beim Trainingsanbieter. Das Angebot richtet sich ausschließlich an den gewerblichen Abnehmer. Es gelten die AGB des Trainingsanbieters. Das Copyright für alle Inhalte der Trainings liegt beim Trainingsanbieter.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt der in den Trainingsunterlagen ausgewiesene Preis. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für Kunden aus dem Ausland und der EU (§3a, UstG).

Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn.

Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen. Überweisungen haben grundsätzlich gebührenfrei an beziehungsweise für den Trainingsanbieter zu erfolgen.

7. Urheberrechte und Schutzrechte

Die im Rahmen des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Trainingteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Trainingsgebühr Eigentum des Trainingsanbieters.

Trainingsunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen weder vor, während oder nach dem Training vervielfältigt werden.

Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller.

8. Haftung

Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Der Trainingsanbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reisekosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Der Trainingsanbieter haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar infolge der Durchführung eines Trainings entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den Trainingsanbieter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9. Sonstiges

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Thema & Termin

  • Extreme Programming
  • 15. bis 17. September 2010

Lokation

  • Hotel Windenreuter Hof
  • 79312 Emmendingen

Preise

  • 1.799 Euro pro Person (Early-Bird-Preis)
  • 1.999 Euro pro Person (regulärer Preis)
  • Alle Preise zuzüglich 19% Umsatzsteuer

Teilnehmerzahl

  • Beschränkt auf 10 Teilnehmer