1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Schulungen und
Seminare, im Folgenden Training genannt, und sonstigen Leistungen, die von
Golo Roden, im Folgenden Trainingsanbieter genannt, angeboten und erbracht
werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen
durch den Trainingsanbieter nicht widersprochen wird.
2. Leistungen
In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen
Materialien und Schulungsräume für die Dauer des Trainings, Vermittlung der
Trainingsinhalte gemäß Trainingsbeschreibung, Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit
in Deutsch oder Englisch, Übernachtungen für die Dauer des Trainings, Frühstück mit
Ausnahme des ersten Tages, Pausengetränke, Mittagessen, Abendessen mit Ausnahme des
letzten Tages, persönliches Teilnahmezertifikat.
Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, Minibar, Roomservice und über
die im Rahmen des Trainings hinausgehende Verpflegung sind in den Trainingsgebühren
nicht enthalten.
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
3. Anmeldung / Vertragsabschluss
Jeder Kunde erhält nach Eingang der Buchung eine Bestätigung per E-Mail. In dieser
E-Mail werden dem Kunden die Zahlungsmodalitäten übermittelt. Erst nach Zahlungseingang
erhält der Kunde eine verbindliche Anmeldebestätigung. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein
für beide Parteien verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme zustande.
Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des in den Zahlungsmodalitäten angegebenen
Zeitraums beglichen, verfällt der Anspruch des Kunden auf seine Anmeldung.
Die Bestätigung durch den Trainingsanbieter steht immer unter dem Vorbehalt, dass die
vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.
4. Stornierung durch den Kunden
Eine Trainingsbuchung ist in jedem Fall verbindlich. Stornierungswünsche können leider
nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist
die volle Trainingsgebühr zu entrichten.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen
Ersatzteilnehmer zu benennen.
5. Änderungen, Verschiebungen und Absagen durch den Trainingsanbieter
Der Trainingsanbieter ist berechtigt, die Trainingsinhalte im zumutbaren Umfang zu
modifizieren.
Die angegebenen Trainingstermine und -orte sind unverbindlich. Der Trainingsanbieter
behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen
vor, wie zum Beispiel Erkrankung des Trainers, Nichterreichen der vorgesehenen
Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Gründe. Sollte eine Verschiebung
oder Absage aus diesen oder anderen vom Trainingsanbieter nicht zu vertretenden Gründen
notwendig sein, so wird dies dem Kunden unverzüglich vor Trainingsbeginn bekannt gegeben.
Teilt der Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der Termin- oder
Ortsverschiebung nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in seiner Mitteilung begründen),
so steht es dem Kunden frei, statt dessen an einem vom Trainingsanbieter angebotenen
weiteren alternativen Termin oder Ort am Training teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand
zu nehmen.
Vorausbezahlte Trainingsgebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt
auch bei vollständiger Absage des Seminars durch den Trainingsanbieter. Ein Anspruch des
Kunden auf Durchführung des Seminars am ursprünglich vorgesehenen Termin oder Ort besteht
in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche wie
zum Beispiel Schadens- oder Aufwendungsersatz des Kunden gegenüber dem Trainingsanbieter
aufgrund von Termin- oder Ortsverschiebungen oder Absagen.
Eine darüber hinausgehende Haftung entfällt. Änderungen an Programm oder Referenten sind
aus aktuellem Anlass möglich. Produkt- und Markennamen sind in der Regel eingetragene
Warenzeichen der entsprechenden Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, liegt das
sonstige Copyright beim Trainingsanbieter. Das Angebot richtet sich ausschließlich an
den gewerblichen Abnehmer. Es gelten die AGB des Trainingsanbieters. Das Copyright für
alle Inhalte der Trainings liegt beim Trainingsanbieter.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der in den Trainingsunterlagen ausgewiesene Preis. Sämtliche Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für Kunden aus dem Ausland
und der EU (§3a, UstG).
Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn.
Die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge sind ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang
und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen. Überweisungen haben grundsätzlich
gebührenfrei an beziehungsweise für den Trainingsanbieter zu erfolgen.
7. Urheberrechte und Schutzrechte
Die im Rahmen des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche
Verwendung des Trainingteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der
Trainingsgebühr Eigentum des Trainingsanbieters.
Trainingsunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen weder vor, während
oder nach dem Training vervielfältigt werden.
Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller.
8. Haftung
Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Der
Trainingsanbieter kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reisekosten sowie
Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen
Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Der Trainingsanbieter haftet nicht
für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar infolge der Durchführung eines Trainings
entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den Trainingsanbieter oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9. Sonstiges
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine
Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden
Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.